Rechtsprechung
BVerwG, 14.06.1973 - II B 12.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewertung gewährter Leistungen einer Ersatzkasse als Sachleistungen oder als Sachleistungssurrogate - Beihilfefähigkeit von Sachleistungen oder Sachleistungssurrogaten einer Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung - Unterschiedliche Behandlung von ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.11.1972 - V A 40/72
- BVerwG, 14.06.1973 - II B 12.73
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63
Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1973 - II B 12.73
Das Urteil des Berufungsgerichts weicht im vorliegenden Fall entgegen der Auffassung des Klägers aber hinsichtlich des Begriffs der "Sachleistungen" nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 20, 44 ab.Der Hinweis der Beschwerde, daß seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 20, 44, das am 30. November 1964 ergangen ist, wesentliche Änderungen eingetreten seien, beispielsweise, daß ab 1. Januar 1971 alle Arbeitnehmer, auch die freiwillig bei einer Privatversicherung oder bei einer Ersatzkasse versicherten leitenden Angestellten, Anspruch auf Erstattung der Hälfte der von ihnen zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber hätten, daß jedoch für die Beamten und Beamtenpensionäre eine solche Erstattung nicht stattfinde, läßt nicht erkennen, welche höchstrichterlich bisher nicht entschiedene grundsätzliche Rechtsfrage im Hinblick auf das Beihilferecht aus diesen Änderungen nach Auffassung der Beschwerde hergeleitet werden soll.
Denn gerade in dem von der Beschwerde angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 20, 44 hat das Bundesverwaltungsgericht zu dem Inhalt und dem Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei der Gewährung von Beihilfeleistungen Stellung genommen, soweit dabei zu berücksichtigen ist, ob der Beamte einerseits bei einer privaten oder andererseits bei einer sozialen ("gesetzlichen") Krankenversicherung versichert ist oder ob er überhaupt nicht für den Fall von Aufwendungen, die in Krankheitsfällen entstehen können, versichert ist.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1973 - II B 12.73
Dies erfordert, daß die Beschwerdeschrift zumindest die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund enthält, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 18.12.1974 - VI C 46.72
Umfang der Rechte einer Krankenversicherung
Die gegen die Nichtzulassung der Revision gegen dieses Urteil u.a. auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Beschluß vom 14. Juni 1973 - BVerwG II B 12.73 - im Hinblick auf BVerwGE 20, 44 mangels klärungsbedürftiger Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zurückgewiesen. - BVerwG, 16.06.1978 - 6 CB 50.78
Inhaltliche Anforderungen an die Rüge der Verfahrensverletzung - Ordnungsgemäßer …
In dem Beschluß vom 5. Juni 1974 - BVerwG 2 B 79.73 - (…a.a.O.) ist das Vorbringen der Beschwerde, die Rechtsprechung in den angeführten Urteilen vom 30. November 1964 könne angesichts der zwischenzeitlich eingetretenen tatsächlichen Änderungen in der Relation zwischen den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und den privaten Krankenversicherungen andererseits nicht mehr aufrechterhalten werden, unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. September 1973 - 2 BvR 541/73 - und den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1973 - BVerwG 2 B 12.73 - betreffend einen im Juni 1971 gestellten Beihilfeantrag zurückgewiesen worden. - BVerwG, 16.11.1981 - 2 B 2.81
Anforderung an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung für die Zulassung …
- Im übrigen ist die Erwägung, die Rechtsprechung in den angeführten Urteilen vom 30. November 1964 könne angesichts der zwischenzeitlich eingetretenen tatsächlichen Änderungen in der Relation zwischen den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und zu den privaten Krankenversicherungen andererseits nicht mehr aufrechterhalten werden, in dem Beschluß vom 5. Juni 1974 - BVerwG 2 B 79.73 - (…a.a.O.) unter Bezug auf den Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 10. September 1973 - 2 BvR 541/73 - und dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1973 - BVerwG 2 B 12.73 - zurückgewiesen worden.
Rechtsprechung
OVG Berlin, 24.08.1973 - II B 12.73 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 24.08.1973 - II B 12.73
- BVerwG, 01.02.1974 - VIII C 104.73
- BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 104.73